WAHREN SIE IHRE RECHTE, SICHERN SIE IHRE ANSPRÜCHE

Es ist Glück im Unglück, wenn ein Unfall mit dem Auto glimpflich abläuft und niemand verletzt wird. Damit aus einem Blechschaden aber nicht doch noch ein teures, nervenaufreibendes Ärgernis wird, sollten Sie Ihre Rechte kennen. Wir vom KSG Kfz-Sachverständigenbüro haben tagtäglich mit Autounfällen zu tun und können Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite stehen - rufen Sie uns einfach an, wir kommen auch zum Unfallort. Die häufigsten Fragen und Antworten haben wir für Sie zusammengefasst: 

WIE SOLL ICH MICH NACH EINEM AUTOUNFALL VERHALTEN?

Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich auch durch den Unfallgegner, die Polizei oder Zeugen nicht einschüchtern. Nehmen Sie eine Unfall-Checkliste zur Hand und ziehen Sie ggf. einen qualifizierten unabhängigen Sachverständigen hinzu.

WANN BRAUCHE ICH EINEN KFZ-SACHVERSTÄNDIGEN?

Immer dann, wenn Sie unverschuldet in einen Autounfall verwickelt werden. Lassen Sie sich nicht darauf ein, Ihr Fahrzeug von einem Sachverständigen der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers besichtigen zu lassen. Dieser handelt nicht in Ihrem, sondern im Interesse der (gegnerischen) Versicherung. Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt nicht nur den reinen Blechschaden, sondern auch die Kosten für Wertminderung und Nutzungsausfall.

REICHT DER KOSTENVORANSCHLAG EINER WERKSTATT NICHT AUS?

Ein Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde Funktion - aber das ist wichtig, wenn es zum Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung kommt. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Nur ein Sachverständiger kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelt oder ob auch tragende Teile beschädigt wurden. Mit der Einschaltung eines Sachverständigen sind Sie auf der sicheren Seite.

MUSS ICH MEIN FAHRZEUG IN EINER BESTIMMTEN WERKSTATT REPARIEREN LASSEN?

Nein. Im Falle eines Haftpflichtschaden haben die freie Wahl und das Recht, Ihren Wagen in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.

MUSS ICH MEIN FAHRZEUG ÜBERHAUPT REPARIEREN LASSEN?

Ihr Fahrzeug muss natürlich verkehrssicher sein. Ansonsten steht es Ihnen als Geschädigten frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).

BEKOMME ICH EINEN ERSATZWAGEN? WER BEZAHLT DAS?

Für die Dauer der Reparatur steht Ihnen ein Mietwagen zu, die Kosten trägt die Versicherung des Schädigers. Oft bietet Ihnen auch die Versicherung einen Mietwagen an. Sie haben das Recht auf ein Mietfahrzeug, das Ihrem gleichwertig ist. Benötigen Sie während der Reparaturzeit kein Mietfahrzeug, können Sie Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Wie viel das ist, kann Ihnen Ihr Kfz-Sachverständiger benennen.

WENN ICH MEIN FAHRZEUG SPÄTER VERKAUFEN WILL - MUSS ICH EINEN UNFALL ERWÄHNEN?

Ganz klares Ja! Ein Unfall ist in der Regel offenbarungspflichtig. Auch hier hilft - oft Jahre später - das Gutachten eines Sachverständigen, denn so kann der Schadenumfang genau belegt werden. Übrigens: Ein Unfall Auto hat einen geringeren Wert als ein unfallfreies Fahrzeug. Diese Wertminderung wird im Gutachten des Sachverständigen selbstverständlich aufgeführt und somit von den Versicherungen auch ausgeglichen.

MAN HAT MIR EIN SCHADENMANAGEMENT ANGEBOTEN - IST DAS GUT?

Meistens nicht. Zunächst klingt es so, als ob man sich kümmert und Ihnen allen Ärger abnimmt. Allerdings kommt ein solches Angebot meist von der gegnerischen Versicherung. Diese handelt nicht unbedingt in Ihrem Interesse. Besser, Sie lassen den unabhängigen Sachverständigen, den Sie selbst ausgewählt haben, den Schaden „managen“. Sie haben auch immer die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Die Kosten hierfür muss grundsätzlich die Versicherung des Schädigers tragen - gerne wir helfen Ihnen auch bei der Vermittlung eines Anwaltes.

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INFOS ZUM VERHALTEN NACH EINEM UNFALL

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AUTO UNFALL FAQ: WAHREN SIE IHRE RECHTE, SICHERN SIE IHRE ANSPRÜCHE.

Es ist Glück im Unglück, wenn ein Unfall mit dem Auto glimpflich abläuft und niemand verletzt wird. Damit aus einem Blechschaden aber nicht doch noch ein teures, nervenaufreibendes Ärgernis wird, sollten Sie Ihre Rechte kennen. Wir vom Kfz Sachverständigenbüro KSG haben tagtäglich mit Auto Unfällen zu tun und können Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite stehen - rufen Sie uns einfach an, wir kommen auch zum Unfallort. Die häufigsten Fragen und Antworten haben wir für Sie zusammengefasst: 

WIE SOLL ICH MICH NACH EINEM AUTOUNFALL VERHALTEN?

Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich auch durch den Unfallgegner, die Polizei oder Zeugen nicht einschüchtern. Nehmen Sie eine Unfall-Checkliste zur Hand und ziehen Sie ggf. einen qualifizierten unabhängigen Sachverständigen hinzu. Mehr Infos zum Verhalten direkt nach dem Auto Unfall haben wir hier für Sie aufgelistet.

WANN BRAUCHE ICH EINEN KFZ-SACHVERSTÄNDIGEN?

Immer dann, wenn Sie unverschuldet in einen Auto Unfall verwickelt wurden. Lassen Sie sich nicht darauf ein, Ihr Fahrzeug von einem Sachverständigen der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers besichtigen zu lassen. Dieser handelt nicht in Ihrem, sondern im Interesse der (gegnerischen) Versicherung. Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt nicht nur den reinen Blechschaden, sondern auch die Kosten für Wertminderung und Nutzungsausfall.

REICHT DER KOSTENVORANSCHLAG EINER WERKSTATT NICHT AUS?

Ein Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde Funktion - aber das ich wichtig, wenn es zum Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung kommt. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Nur ein Sachverständiger kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelt und nicht etwa tragende Teile beschädigt wurden. Mit der Einschaltung eines Sachverständigen sind Sie auf der sicheren Seite.

MUSS ICH MEIN FAHRZEUG IN EINER BESTIMMTEN WERKSTATT REPARIEREN LASSEN?

Nein. Sie haben die freie Wahl und somit das Recht, Ihren Wagen in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.

MUSS ICH MEIN FAHRZEUG ÜBERHAUPT REPARIEREN LASSEN?

Ihr Fahrzeug muss natürlich verkehrssicher sein. Ansonsten steht es Ihnen als Geschädigtem frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).

BEKOMME ICH EINEN ERSATZWAGEN? WER BEZAHLT DAS?

Für die Dauer der Reparatur steht Ihnen ein Mietwagen zu, die Kosten trägt die Versicherung des Schädigers. Oft bietet Ihnen die Versicherung einen Wagen an. Sie haben das Recht auf ein Mietfahrzeug, das Ihrem gleichwertig ist. Benötigen Sie während der Reparaturzeit kein Mietfahrzeug, können Sie Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Wie viel das ist, kann Ihnen Ihr Kfz-Sachverständiger benennen.

WENN ICH MEIN FAHRZEUG SPÄTER VERKAUFEN WILL - MUSS ICH EINEN UNFALL ERWÄHNEN?

Ganz klares Ja! Ein Unfall ist in der Regel offenbarungspflichtig. Auch hier hilft - oft Jahre später - das Gutachten eines Sachverständigen, denn so kann der Schadenumfang genau belegt werden. Übrigens: Ein Unfall Auto hat einen geringeren Wert als ein unfallfreies Fahrzeug. Diese Wertminderung wird im Gutachten des Sachverständigen selbstverständlich aufgeführt und somit von den Versicherungen auch ausgeglichen.

MAN HAT MIR EIN SCHADENMANAGEMENT ANGEBOTEN - IST DAS GUT?

Meistens nicht. Zunächst klingt es so, als ob man sich kümmert und Ihnen allen Ärger abnimmt. Allerdings kommt ein solches Angebot meist von der gegnerischen Versicherung. Diese handelt nicht unbedingt in Ihrem Interesse. Besser, Sie lassen den unabhängigen Sachverständigen, den Sie selbst ausgewählt haben, den Schaden „managen“. Sie haben auch immer die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Die Kosten hierfür muss grundsätzlich die Versicherung des Schädigers tragen - wir helfen Ihnen auch bei der Vermittlung eines Anwalts gern weiter.

 

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INFOS ZUM VERHALTEN NACH EINEM UNFALL

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AUTO UNFALL FAQ: WAHREN SIE IHRE RECHTE, SICHERN SIE IHRE ANSPRÜCHE.

Es ist Glück im Unglück, wenn ein Unfall mit dem Auto glimpflich abläuft und niemand verletzt wird. Damit aus einem Blechschaden aber nicht doch noch ein teures, nervenaufreibendes Ärgernis wird, sollten Sie Ihre Rechte kennen. Wir vom Kfz Sachverständigenbüro KSG haben tagtäglich mit Auto Unfällen zu tun und können Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite stehen - rufen Sie uns einfach an, wir kommen auch zum Unfallort. Die häufigsten Fragen und Antworten haben wir für Sie zusammengefasst: 

WIE SOLL ICH MICH NACH EINEM AUTOUNFALL VERHALTEN?

Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich auch durch den Unfallgegner, die Polizei oder Zeugen nicht einschüchtern. Nehmen Sie eine Unfall-Checkliste zur Hand und ziehen Sie ggf. einen qualifizierten unabhängigen Sachverständigen hinzu. Mehr Infos zum Verhalten direkt nach dem Auto Unfall haben wir hier für Sie aufgelistet.

WANN BRAUCHE ICH EINEN KFZ-SACHVERSTÄNDIGEN?

Immer dann, wenn Sie unverschuldet in einen Auto Unfall verwickelt wurden. Lassen Sie sich nicht darauf ein, Ihr Fahrzeug von einem Sachverständigen der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers besichtigen zu lassen. Dieser handelt nicht in Ihrem, sondern im Interesse der (gegnerischen) Versicherung. Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt nicht nur den reinen Blechschaden, sondern auch die Kosten für Wertminderung und Nutzungsausfall.

REICHT DER KOSTENVORANSCHLAG EINER WERKSTATT NICHT AUS?

Ein Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde Funktion - aber das ich wichtig, wenn es zum Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung kommt. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Nur ein Sachverständiger kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelt und nicht etwa tragende Teile beschädigt wurden. Mit der Einschaltung eines Sachverständigen sind Sie auf der sicheren Seite.

MUSS ICH MEIN FAHRZEUG IN EINER BESTIMMTEN WERKSTATT REPARIEREN LASSEN?

Nein. Sie haben die freie Wahl und somit das Recht, Ihren Wagen in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.

MUSS ICH MEIN FAHRZEUG ÜBERHAUPT REPARIEREN LASSEN?

Ihr Fahrzeug muss natürlich verkehrssicher sein. Ansonsten steht es Ihnen als Geschädigtem frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).

BEKOMME ICH EINEN ERSATZWAGEN? WER BEZAHLT DAS?

Für die Dauer der Reparatur steht Ihnen ein Mietwagen zu, die Kosten trägt die Versicherung des Schädigers. Oft bietet Ihnen die Versicherung einen Wagen an. Sie haben das Recht auf ein Mietfahrzeug, das Ihrem gleichwertig ist. Benötigen Sie während der Reparaturzeit kein Mietfahrzeug, können Sie Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Wie viel das ist, kann Ihnen Ihr Kfz-Sachverständiger benennen.

WENN ICH MEIN FAHRZEUG SPÄTER VERKAUFEN WILL - MUSS ICH EINEN UNFALL ERWÄHNEN?

Ganz klares Ja! Ein Unfall ist in der Regel offenbarungspflichtig. Auch hier hilft - oft Jahre später - das Gutachten eines Sachverständigen, denn so kann der Schadenumfang genau belegt werden. Übrigens: Ein Unfall Auto hat einen geringeren Wert als ein unfallfreies Fahrzeug. Diese Wertminderung wird im Gutachten des Sachverständigen selbstverständlich aufgeführt und somit von den Versicherungen auch ausgeglichen.

MAN HAT MIR EIN SCHADENMANAGEMENT ANGEBOTEN - IST DAS GUT?

Meistens nicht. Zunächst klingt es so, als ob man sich kümmert und Ihnen allen Ärger abnimmt. Allerdings kommt ein solches Angebot meist von der gegnerischen Versicherung. Diese handelt nicht unbedingt in Ihrem Interesse. Besser, Sie lassen den unabhängigen Sachverständigen, den Sie selbst ausgewählt haben, den Schaden „managen“. Sie haben auch immer die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Die Kosten hierfür muss grundsätzlich die Versicherung des Schädigers tragen - wir helfen Ihnen auch bei der Vermittlung eines Anwalts gern weiter.

 

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Kieler Straße 407 22525 Hamburg