WER ZAHLT DAS GUTACHTEN BEI EINEM UNFALL?

Die Gutachterkosten richten sich in aller Regel nach der Schadenhöhe, so dass auch bei kleineren Schäden alles im Rahmen bleibt. Als Geschädigter müssen Sie nach einem Verkehrsunfall diese Beträge nicht zahlen, denn die Kosten für das Kfz-Gutachten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Bei anzunehmenden Bagatellschäden in Höhe von weniger als ca. € 750,-  können wir einen Kostenvoranschlag erstellen.

Im Fall eines Kaskoschaden erteilt Ihre Kaskoversicherung in der Regel einem Kfz-Sachverständigen den Auftrag zur Schadenbewertung und trägt dafür auch die Kosten. In Einzelfällen überlässt der Versicherer auch Ihnen als Versicherungsnehmer/in die Auswahl des Kfz-Gutachters. Wird ein Sachverständigenverfahren eingeleitet, werden die Kosten für die zusätzlich eingeschalteten Sachverständigen quotiert getragen.

GUTACHTERKOSTEN FÜR DIE GEBRAUCHTWAGEN-BEWERTUNG

Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, einen Gebrauchtwagen zu kaufen, sollten Sie auch an einen Sachverständigen denken - ganz besonders, wenn Sie ein Fahrzeug von einer Privatperson kaufen möchten oder ein Angebot aus dem Internet haben. Eine Gebrauchtwagenschätzung ist nicht teuer, sondern liegt in der Regel zwischen € 100,- und € 250,-.Übrigens: Wir schätzen auch Old- und Youngtimer, rufen Sie uns einfach an!

040-38040265     info@ksg-hh.de

WER ZAHLT DAS GUTACHTEN BEI EINEM UNFALL?

Die Gutachterkosten richten sich in aller Regel nach der Schadenhöhe, so dass auch bei kleineren Schäden alles im Rahmen bleibt. Als Geschädigter müssen Sie nach einem Verkehrsunfall diese Beträge nicht zahlen, denn die Kosten für das Kfz-Gutachten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Bei anzunehmenden Bagatellschäden in Höhe von weniger als ca. € 750,-  können wir einen Kostenvoranschlag erstellen.

Im Fall eines Kaskoschaden erteilt Ihre Kaskoversicherung in der Regel einem Kfz-Sachverständigen den Auftrag zur Schadenbewertung und trägt dafür auch die Kosten. In Einzelfällen überlässt der Versicherer auch Ihnen als Versicherungsnehmer/in die Auswahl des Kfz-Gutachters. Wird ein Sachverständigenverfahren eingeleitet, werden die Kosten für die zusätzlich eingeschalteten Sachverständigen quotiert getragen.

GUTACHTERKOSTEN FÜR DIE GEBRAUCHTWAGEN-BEWERTUNG

Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, einen Gebrauchtwagen zu kaufen, sollten Sie auch an einen Sachverständigen denken - ganz besonders, wenn Sie ein Fahrzeug von einer Privatperson kaufen möchten oder ein Angebot aus dem Internet haben. Eine Gebrauchtwagenschätzung ist nicht teuer, sondern liegt in der Regel zwischen € 100,- und € 250,-.Übrigens: Wir schätzen auch Old- und Youngtimer, rufen Sie uns einfach an!

 KSG Kfz-Sachverständigenbüro GmbH 

Kieler Straße 407 22525 Hamburg