KASKOSCHÄDEN, LEASINGRÜCKLÄUFER UND REPARATURKALKULATIONEN
Ein „Kaskogutachten“ unterscheidet sich von einem Gutachten im Haftpflichtfall durch die rechtliche Grundlage, denn die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung und es gilt das Vertragsrecht. Wir als Kfz-Sachverständige prüfen neutral und unabhängig, ob und in welchem Umfang die Versicherung im Kaskoschadenfall eintreten muss.
Bei Leasingrückläufern ist es unsere Aufgabe, den vereinbarten Rücknahmezustand der Fahrzeuge zu überprüfen. Wir erkennen und bewerten eventuelle Mängel und richten uns dabei nach den bundesweit einheitlichen Kriterien der DAT. [www.dat.de]
Die Voraussetzung für eine effiziente Reparaturabwicklung ist eine schnelle und verbindliche Reparaturkostenkalkulation. Wir arbeiten mit moderner Schaden- und Kalkulationssoftware und ermöglichen so eine glaubwürdige Schadenbearbeitung.
040-38040265 info@ksg-hh.de
KASKOSCHÄDEN, LEASINGRÜCKLÄUFER UND REPARATURKALKULATIONEN
Ein „Kaskogutachten“ unterscheidet sich von einem Gutachten im Haftpflichtfall durch die rechtliche Grundlage, denn die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung und es gilt das Vertragsrecht. Wir als Kfz-Sachverständige prüfen neutral und unabhängig, ob und in welchem Umfang die Versicherung im Kaskoschadenfall eintreten muss.
Bei Leasingrückläufern ist es unsere Aufgabe, den vereinbarten Rücknahmezustand der Fahrzeuge zu überprüfen. Wir erkennen und bewerten eventuelle Mängel und richten uns dabei nach den bundesweit einheitlichen Kriterien der DAT. [www.dat.de]
Die Voraussetzung für eine effiziente Reparaturabwicklung ist eine schnelle und verbindliche Reparaturkostenkalkulation. Wir arbeiten mit moderner Schaden- und Kalkulationssoftware und ermöglichen so eine glaubwürdige Schadenbearbeitung.